KFV – Naturschutzbeauftragte: Umdenken beim Besatz
Grundsätze zu Fischbesatzmaßnahmen
Fischbesatz, ein beliebtes Thema unter allen Fischern. Egal wie groß der
Erfahrungsschatz eines Sportfischers ist, beim Fischbesatz reden alle mit.
Jeder weiß es besser, auch wenn der Angelkamerad erst vorgestern die
Sportfischerprüfung gemacht hat.
Im KFV Tübingen ist dies natürlich nicht anders. Viele kritisieren die
Besatzpolitik des Vereins, obwohl oft keine ausreichenden Kenntnisse
über die Gewässer, den getätigten Besatz, die Rückfänge, die gesetzlichen
Vorgaben sowie über die Grundsätze zum Fischbesatz vorhanden sind.
Ausbleibende Fänge bedeuten für die meisten, die Gewässer werden nicht
ausreichend besetzt.
Doch so einfach funktioniert Fischbesatz natürlich nicht.
Bei den Verantwortlichen des KFV ist die Bewirtschaftung der Vereinsgewässer
ein zentrales Thema der Ausschusssitzungen und der Vereinsarbeit.
Wie besetzt man die verschiedenen Gewässer richtig, sowohl unter
Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und zum größtmöglichen Nutzen
für das Gewässer, seiner Bewohner (nicht nur der Fische), als auch zum
Wohle der Vereinsmitglieder. Aufgrund dessen, ließen sich fast die Hälfte
der Ausschussmitglieder in zahlreichen Gewässerwartelehrgängen beim
Fischereiverband in der Gewässerbewirtschaftung ausbilden.
Fischarten benötigen, abhängig von ihrem Lebensalter, unterschiedliche
Lebensräume. Laichbereiche, Brut- und Jungfischhabitate sowie die
Lebensräume der adulten Fische sind die Teillebensräume die jede Fischart
benötig um sich zu reproduzieren. Fehlt einer dieser Lebensräume so
ist die natürliche Reproduktion nicht möglich und ein Besatz könnte helfen
den Fischbestand zu erhalten. Voraussetzung für einen Besatzerfolg,
auch bei einem Besatz mit größeren Fischen, ist jedoch, dass die erforderlichen
Teillebensräume im Gewässer noch vorhanden sind und diese von
den Besatzfischen sofort belegt werden können.
Der Fischbestand eines Gewässers ist somit nicht vom Besatz abhängig,
sondern von der Anzahl und der Größe der zur Verfügung stehenden
Teillebensräume.
Dies bedeutet, der Hechtbestand eines Gewässers ist abhängig von der
Anzahl seiner Hechtstandplätze sowie vom Futterangebot für die Hechte
in ihrem jeweiligen Lebensalter. Sind zu wenige Nischen vorhanden, fehlt
das Futterangebot, so reduzieren sich die Hechte gegenseitig.
Möchten wir den Hechtbestand in unseren Seen verbessern, so müssen
wir zusätzliche Teillebensräume schaffen indem wir die Uferstruktur
bereichern, zusätzliche Standplätze und ausreichend Laichplätze für
Futterfische (und Hechte) anlegen.
Bei andern Fischarten ist dies im Prinzip natürlich dasselbe, nur dass diese
Fischarten andere Lebensräume beanspruchen.
Laichen zum Beispiel Bachforellen in einem Gewässer ab, wie in fast
allen unseren Bächen, so sind in der Regel sämtliche zur Verfügung stehenden
Nischen des Gewässers mit diesen Bachforellen aus der natürlichen
Reproduktion besetzt. Ein zusätzlicher Besatz mit Fischen würde
den Bestand nicht erhöhen da die zusätzlich benötigten Teillebensräume
fehlen. Die Besatzfische treten in Konkurrenz zum natürlichen Bestand im
Gewässer. Die überzähligen Fische wandern ab. Der Besatz hat dann zwar
viel gekostet, aber nichts gebracht (Alibibesatz für die Mitglieder). Auch
hier gilt, wollen wir den Forellenbestand in unseren Bächen erhöhen,
müssen wir die Anzahl und Größe der Teillebensräume verbessern.
Funktioniert die natürliche Reproduktion einer Fischart in einem Gewässer,
so sorgen die Fische selbst für ausreichenden Nachwuchs.
So beträgt die Zahl der Eier beim Hecht etwa 20.000 bis 45.000 Eier pro
Kilogramm Körpergewicht. Ein Bachforellenrogner bringt je nach Größe
500 bis 2.500 Eier hervor.
Natürlich sind die Verluste im ersten Lebensjahr der Fischbrut sehr groß,
trotzdem sind die Bestandszahlen aus der natürlichen Reproduktion viel
höher als das, was ein Angelverein jemals besetzen könnte.
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass ein nachhaltiger und somit
erfolgreicher Besatz nur mit Besatzfischen aus demselben Gewässersystem
erfolgreich sein kann.
Das heißt, unsere Bachforellen, Äschen,
Schleien und Nasen die wir im Neckar und den Bächen besetzen, müssen
aus dem Rhein(Neckar)system und die Fische die wir künftig in die Donau
besetzen, müssen aus dem Donausystem stammen.
Auf die Beachtung der genetischen Rahmenbedingungen beim Besatz sowie
auf die Größe der Besatzfische möchte ich hier nicht weiter eingehen
und verweise auf meine Beiträge
"Umdenken beim Besatz" Teil 1 und 2 im Kreisfischer Heft Nr. 4/2001 und Heft Nr. 2/2002,
oder unter
Umdenken-beim-Besatz.
Besatzmaßnahmen durch Angelvereine stehen seit jeher in der Kritik der
verschiedensten Verbände, Organisationen und natürlich auch der Vereinsmitglieder.
Um den Kritikern keine Angriffsmöglichkeiten zu bieten,
sollten die Gewässer des KFV Tübingen konform mit den gesetzlichen
Vorgaben, den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen, der Vereinssatzung
des KFV und den Interessen der Vereinsmitglieder bewirtschaftet
werden.
Es ist deshalb dringend notwendig, dass die nachstehenden
Grundsatzpunkte als Rahmenbedingungen für den künftigen Fischbesatz
in unseren Gewässern eingehalten werden:
- Die Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen, die Wiederherstellung
und Erreichbarkeit von Laichplätzen und Jungfischhabitaten sind
Besatzmaßnahmen stets vorzuziehen.
- Ist eine natürliche Reproduktion der Fischart grundsätzlich und regelmäßig
möglich oder/und kann die Art zuwandern, so wird auf einen
Fischbesatz verzichtet.
- Fischarten werden nur besetzt, wenn der Besatzfisch zum natürlichen
Arteninventar des Gewässers gehört und das Gewässer bzw. seine
Flora und Fauna im Besatzfalle nicht gefährdet wird.
- Die nachstehenden genetischen Rahmenbedingungen werden bei
einem Fischbesatz beachtet:
- Arten der "evolutionären Gesamtgruppe", wie Aal, Wels, Karpfen
und Zander können innerhalb Deutschlands ohne Beachtung von
Flussgebietsgrenzen als Besatzfische verwendet werden, wenn kein
Besatzmaterial aus dem zu besetzenden Gewässersystem beschafft
werden kann.
· Die Arten der evolutionären Großraumgruppe, wie Bachforellen,
Hecht, Lachs, Äsche, Huchen, Quappe, Rotauge, Brassen, Schleie,
Barsch und Barbe dürfen nur innerhalb des jeweiligen Flusseinzugsgebietes
(Rhein, Donau) und ggf. sogar Teileinzugsgebietes
als Besatzfische verbracht und besetzt werden.
· Alle Arten der evolutionären Kleinraumgruppe (alle Kleinfischarten)
dürfen allenfalls unter strenger Beachtung der lokalen Herkunft besetzt werden (möglichst immer unter fundierter
wissenschaftlicher Begleitung).
- Zum Besatz sollten grundsätzlich junge Altersstadien verwendet
werden.
Die Vereinsführung kann die Grundsatzpunkte zum Fischbesatz
vorgeben, die Umsetzung der Grundsätze und somit die langfristige
Verbesserung des Fischbestandes kann nur mit Unterstützung und
Mithilfe der gesamten Mitgliederschaft erfolgen.
Wir alle, ob Ausschussmitglieder oder Vereinsmitglieder, wollen den
Fischbestand in unseren Gewässern verbessern. Lassen Sie uns an diesem
Ziel gemeinsam arbeiten. Das bisher praktizierte Gegeneinander bringt
uns auf Dauer in der Sache nicht weiter und vergeudet die Arbeitskraft der
Mitglieder, der Gewässerbetreuer, Gewässerwarte, der Ausschussmitglieder
und der Vorstandschaft.
Ich persönlich hoffe immer noch auf das "Umdenken beim Besatz" und
darauf, dass sich mehr Mitglieder bei der Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen
und der Wiederherstellung von Laichplätzen und Jungfischhabitaten
in die Vereinsarbeit einbringen.
Für Vereinsmitglieder die sich mit der Materie "Fischbesatz" umfangreicher
und intensiver befassen möchten, habe ich nachstehend noch einige
interessante Quellenangaben beigefügt.
Teilweise können die Bücher und
Broschüren auch bei der Geschäftsstelle des KFV ausgeliehen werden.
Ansonsten stehe ich und natürlich alle anderen Ausschussmitglieder (fast)
jeden Dienstag in der Geschäftstelle zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch
zur Verfügung.
Quellen:
Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen
Schriftreihe des Verbandes Deutscher Fischereiverwaltungsbeamter und
Fischereiwissenschaftler e.V., Heft 14 / 2007, ISSN 0944-7881
Vertrieb: Verband Deutscher Sportfischer e.V., Siemensstr. 11-13, 63071
Offenbach am Main, Tel.: 069 / 855 006, E-Mail: info@vdsfgmbh.de
Tagungsbericht „Besatzmaßnahmen in der Fischerei“
Schriftreihe des Landesfischereiverbandes Baden – Württemberg e.V.,
Heft 1
Landesfischereiverband Baden – Württemberg e.V., Reitzensteinstr. 8,
70190 Stuttgart
53
Die Hege von Fischen in Schleswig-Holstein
Leitfaden für die Hegepflichtigen zum Landesfischereigesetz Schleswig-
Holstein
ISBN 3-924691-11-8
Bezug: Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V., Papenkamp
52, 24114 Kiel
Tel.: 0431 / 676 818
Richtig Angeln
BLV Verlagsgesellschaft mbH, 80797 München
ISBN 3-405 15627-0
Umdenken beim Besatz – Teil 1 und 2
Kreisfischer Heft Nr. 4/2001 und Kreisfischer Heft Nr. 2/2002
Umdenken-beim-Besatz
Wilhelm Weidle
Naturschutzbeauftragter