Der Beitrags-Einzug bei vorliegender Einzugs-Ermächtigung erfolgt in der 1. Kalenderwoche 2011.
Falls sich Konto-Nr. oder Bank geändert haben, bitte sofort Mitteilung an die Geschäftsstelle.
Unter der Voraussetzung, dass
a) der Beitrag auf dem Konto des KFV eingegangen ist
b) der Erlaubnisschein 2010 auf der Geschäftsstelle eingegangen ist oder persönlich abgegeben wird
c) Arbeitseinsatz 2010 geleistet oder bezahlt wurde (bei vorliegender Abbuchungsermächtigung wird der Betrag vom Verein abgebucht).
kann der Erlaubnisschein 2011