Unentschuldigtes Fehlen bei Arbeitseinsätzen führt laut Beschluss der Ausschusssitzung vom 7.12.2004, Punkt 13.7 zu folgenden Konsequenzen (Wortlaut):
„Bei Nichterscheinen zu einem angemeldeten Arbeitseinsatz hat das betreffende Mitglied seit 2005 100.– EUR zu bezahlen, der betreffende Arbeitseinsatz muss nach Zahlung nicht mehr abgeleistet werden. Der interne „Busskatalog“ wird insofern geändert.“
Bitte denkt daran: unentschuldigter Fehlen ist unkameradschaftlich, die Kameraden müssen das Pensum der Fehlenden mit leisten. Im Extremfall können AE bei unentschuldigtem Fehlen mangels Ersatzperson nicht durchgeführt werden. Leider werden AE in der letzten Zeit zunehmend „geschwänzt“. Der Verein wird die zukünftig den oben genannten Beschluss rigoros durchsetzen.