Mitglied werden - kurz und bündig
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Sie müssen die Fischerprüfung bestandene haben (entfällt für Jugendliche bis
16 Jahre).
- Sie müssen im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein.
- Ihr Wohnsitz muss im Kreis Tübingen liegen.
Die Fischerprüfung wird 1 mal im Jahr im Spätherbst vom Landratsamt
abgenommen. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die erfolgreiche
Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Bisher hat der KFV vor jeder Prüfung einen solchen
Lehrgang angeboten und wird dies voraussichtlich auch in Zukunft tun.
Der Fischereischein wird von den Ordnungsämtern bzw. Gemeindeverwaltungen
ausgegeben. Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahre brauchen einen
Jugendfischereischein.
Was kostet das Ganze?
- Für die Fischerprüfung müssen Sie mit ca. 170.- € für Lehrgangskosten,
Lehrgangsmaterial sowie Prüfungsgebühr rechnen.
- Für den Fischereischein sind ca. 80.- € für 10 Jahre zu veranschlagen, der
Jugendfischereischein kostet ca. 5 € pro Jahr.
- Der KFV-Jahresbeitrag beträgt 60.- € (Jugendliche 30.- €).
- Die Aufnahmegebühr, verteilt auf 3 Jahre, beträgt 300.- € (Jugendliche
gestaffelt ab 90.- €).
- Der Jahres-Fischereierlaubnisschein kostet für Mitglieder 170.- €
(Jugendliche 85.- €).
(Siehe auch:
Beiträge und Gebühren)
Was kommt sonst noch auf mich zu?
- Als Mitglied müssen Sie jedes Jahr einen Arbeitseinsatz mit 5 Stunden
abgeleisten, als 'Mitglied auf Probe' (die ersten 2 Jahre) bis zu 2
Arbeitseinsätze.
- Wir sind ein aktiver Verein und erwarten, dass unsere Mitglieder ebenso
aktiv sind. Sie sollten mindestens bei den wichtigen Vereinsveranstaltungen
anwesend sein und sich auch ab und zu Dienstags beim Vereinsabend zeigen.