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Die Seite für Gastangler

Einen "Angelschein", von dem der Volksmund gern spricht, gibt es gar nicht. Wer in Deutschland angeln will, braucht:

  1. Fischerprüfung
  2. Fischereischein
  3. Fischereierlaubnisschein
Als Faustregel dabei gilt:
  1. ohne Fischerprüfung kein Fischereischein,
  2. ohne Fischereischein kein Fischereierlaubnisschein,
  3. ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln
Fischereierlaubnisscheine für Gäste gibt es in mehreren Ausführungen.

Die Jahres-Gastkarte berechtigt zum Fischen in vielen Vereinsgewässern. Ausgenommen sind z.B. die zusammen mit anderen Vereinen bewirtschafteten Gemeinschaftsgewässer Epplesee Kirchentellinsfurt sowie Neckar Kirchentellinsfurt und Neckartenzlingen. Die genauen Gewässerinformationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle, wo man per Antrag auch die Jahres-Gastkarte erhält.

Daneben geben wir für unser Neckar-Fischgewässer (von der Hirschauer Straßenbrücke bis zur Brücke "Stuttgarter Straße") auch Tages- und Wochenkarten aus. Zu bekommen sind diese bei Häußler und dem Verkehrsverein.

(Preise für Gastkarten siehe unsere Gebührenliste)

Weiterhin gibt die IG Neckar Gastkarten für den Neckar von Kirchentellinsfurt bis Neckartenzlingen aus. Diese sind bei Häußler und im Fischerheim K'fuhrt zu bekommen.

Bitte beachten: zusätzlich zur Gastkarte (Erlaubnisschein) ist der amtliche Fischereischein notwendig!


Ausgabestellen für Gastkarten

Bürger- und Verkehrsverein
An der Neckarbrücke
72072 Tübingen
Tel.: 07071 9136-0
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9:00-19:00 Uhr
Sa 9:00 bis 17:00 Uhr
Fischerheim Kirchentellinsfurt
72138 Kirchentellinsfurt

Kreisfischereiverein Tübingen e.V. - Gartenstraße 186 - 72074 Tübingen Seitenanfang | Webdesign  | Kontakt | Impressum