Ergänzung der Gewässerordnung ab 01.01.2026

Liebe Mitglieder, es gibt eine wesentliche Ergänzung zur Gewässerordnung:

In allen Bächen des KFV (Nr. 6b – 12 + 15) ist das Angeln im März nur vom Ufer aus erlaubt.
Das Waten ist im März zum Schutz der Jungfische verboten!