Liebe Mitglieder, es gibt eine wesentliche Ergänzung zur Gewässerordnung:
In allen Bächen des KFV (Nr. 6b – 12 + 15) ist das Angeln im März nur vom Ufer aus erlaubt.
Das Waten ist im März zum Schutz der Jungfische verboten!
Liebe Mitglieder, es gibt eine wesentliche Ergänzung zur Gewässerordnung:
In allen Bächen des KFV (Nr. 6b – 12 + 15) ist das Angeln im März nur vom Ufer aus erlaubt.
Das Waten ist im März zum Schutz der Jungfische verboten!
Wir sind stolz auf unsere Stadt, ihrer nahezu 1000-jährigen Stadtgeschichte, ihrer über 500-jährigen Universitätsgeschichte: Kepler, Hegel und Hölderlin haben hier studiert.