Regelanpassung Blau Dezember 2025

Liebe Mitglieder, zum Juni 2025 gab es die erste Anpassung der Regeln speziell für die Blau, um den Fischbestand dort zu erhalten. Nun gibt es eine erweiterte Version davon.

Die aktuellen Regeln fürs fischen an der Blau als download und zum drucken gibt es hier: Klick mich

Platz- und Gewässerordnung Blau inkl. Regeln

  1. Auf dem Grundstück darf kein Feuer gemacht werden. Grillen ist nur mit Gas- oder Elektrogrill erlaubt.
  2. Im Aufzuchtweiher darf nicht geangelt werden. Dies ist nur in Ausnahmefällen mit Sondergenehmigung gestattet.
  3. Generelles Watverbot von 1. Oktober bis 15. Mai. Beim Keschern darf in dieser Zeit, in Ufernähe, in das Wasser gestiegen werden.
  4. Das Angeln ist nur mit Einzelhaken gestattet. Schonhaken empfohlen.
  5. Für alle Salmoniden gilt die maximale Entnahme eines Fisches pro Angeltag, egal welcher Art (BF, RF, Ä). Die Entnahme von anderen Fischen richtet sich nach unseren allgemeinen Entnahmeregeln.
    Gefangene Fische sind zu den Jahresfanglimits dazu zu zählen. Eine nachhaltige Entnahme sehen wir gerne, schon um weitere Regeln zu vermeiden.
  6. Es gelten besondere Schonmaße und Schonzeiten.
    45 cm bei der Äsche.
    Bei der Bachforelle dürfen nur von 40 bis 50 cm Fische entnommen werden.
    Dies dient dem Erhalt der Laichtiere und wird für 2-3 Jahre beobachtet.
    Der Hecht behält die 50cm und hat eine Entnahmepflicht.
  7. Das Grundstück darf zum Entladen angefahren werden. Dauerhaft geparkt werden sollte davor aber nicht. Es gibt an der Brücke, die auch die Obergrenze darstellt, einen Parkplatz von dem aus man es nicht zu weit zum Grundstück hat. Wer nur Angeln möchte und danach wieder heimfährt, kann generell dort parken (Achtung, Parkzeit auf 2 Stunden begrenzt).
  8. Einen Schlüssel um in das Grundstück zu kommen, wird auf der Geschäftsstelle gegen ein Pfand erhältlich sein.
  9. Angeln ist grundsätzlich vom 1. Januar bis 31.März nicht erlaubt.
  10. Das Angeln ist nur mit Kunstköder erlaubt.
  11. Die Jahresbegehungen je Mitglied, sind auf 7 Begehungen begrenzt. Wie in den Bächen ist bei der Begehung immer das volle Datum einzutragen. TT.MM.
    Im April ist nur eine Begehung je Mitglied erlaubt.
  12. In den Monaten Oktober bis Dezember darf mit der Fliege (kein Streamer) auf Äsche gefischt werden.
    → Damit soll die Präsenz am Wasser in dieser Zeit erhöht werden, ohne den Befischungsdruck zu erhöhen, da die Jahresbegehungen gleichbleiben. Wer in den „Wintermonaten“ angelt, hat weniger Begehungen für den Sommer übrig.
    Während dieser drei Monate ist die Hechtfischerei mit großen Ködern, 20 cm plus, auch zugelassen.
    Für Bachforellen und Äschen sind diese Köder zu groß und daher keine Gefahr. Bei diesen Ködern und nur in dieser Zeit, sind Drillinge erlaubt.
  13. Fische, die zurückgesetzt werden müssen, sind sehr schonend und rücksichtsvoll zu behandeln.