Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang zur Staatlichen Fischerprüfung 2025
- Bei Teilnehmern unter 18 Jahren muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
- Lehrgangsgebühren können nur bis 4 Wochen vor Beginn des Vorbereitungslehrgangs zurückerstattet werden.
- Nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung kann die Prüfungsgebühr nicht mehr erstattet werden.
- Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang muss sich auf alle Prüfungsgebiete erstrecken, mit der jeweiligen Mindeststundenzahl in allen Sachgebieten (Theorieunterricht 24 Std. + Praxistag 8 Std.) dauern, da sonst eine Zulassung zur Staatlichen Fischerprüfung nicht möglich ist.
- Eine Haftung des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e.V., des unterstützenden Mitgliedsvereins und/oder der Ausbildungspersonen des Landesfischereiverbandes für Schäden jeder Art aus und im Zusammenhang mit der Durchführung des Vorbereitungslehrganges und der Fischerprüfung ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Diesem Vorbereitungslehrgang sowie der Fischerprüfung liegen unter anderem die Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie die Kostenordnung des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg e.V. zugrunde. Diese können beim Lehrgangsleiter eingesehen werden.
- Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Dem Datenschutz gemäß DSGVO wird Rechnung getragen. Bitte beachten Sie hierzu die Erklärungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.
Der Teilnehmer hat die vorstehenden Hinweise zur Kenntnis genommen, ist mit dem vorstehenden Haftungsausschluss einverstanden und erklärt die Richtigkeit seiner Angaben.