Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang zur Staatlichen Fischerprüfung 2023
- Bei Teilnehmern unter 18 Jahren muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
- Lehrgangsgebühren können nur bis 4 Wochen vor Beginn des Vorbereitungslehrgangs, abzüglich 20 Euro Verwaltungsgebühr, zurückerstattet werden.
- Nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung, kann die Prüfungsgebühr nicht mehr erstattet werden.
- Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang muss sich auf alle Prüfungsgebiete erstrecken, mit der jeweiligen Mindeststundenzahl in allen Sachgebieten und mindestens 32 Stunden dauern, da sonst eine Zulassung zur Staatlichen Fischerprüfung nicht möglich ist.
- Eine Haftung des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e.V., des unterstützenden
Mitgliedsvereins und/oder der Ausbildungspersonen des Landesfischereiverbandes
für Schäden jeder Art aus und im Zusammenhang mit der Durchführung des Vorbereitungslehrganges
und der Fischerprüfung ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. - Diesem Vorbereitungslehrgang sowie der Fischerprüfung liegen unter anderem die Ausbildungs-
und Prüfungsordnung sowie die Kostenordnung des Landesfischereiverbands
Baden-Württemberg e.V. zugrunde, diese kann beim Lehrgangsleiter eingesehen werden. - Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Dem Datenschutz gem. DS-GVO wird Rechnung getragen. Bitte beachten Sie hierzu die Erklärungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.
Der Teilnehmer hat die vorstehenden Hinweise zur Kenntnis genommen, ist mit dem vorstehenden
Haftungsausschluss einverstanden und erklärt die Richtigkeit seiner Angaben.