Fischerprüfung

Das wichtigste zuerst, Termine:

aktuell nicht geplantBeginn erstes Lehrgangswochenende Fischerprüfung
aktuell nicht geplantBeginn zweites Lehrgangswochenende Fischerprüfung
18.11.2023, 9:00 UhrFischerprüfung (im Vereinsheim). Die Einladung erfolgt über den Kurs und den Verband – Sie können sich NICHT direkt im Verein dazu anmelden.

Sie interessieren sich für den Vorbereitungslehrgang zur Staatlichen Fischerprüfung, den der Kreisfischereiverein Tübingen im Auftrag des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e. V. durchführt.

Fischerprüfung und Lehrgänge werden in Baden-Württemberg seit 1958 durchgeführt. Der KFV Tübingen bietet nach Bedarf zwei Vorbereitungskurse pro Jahr (Frühjahrskurs, Herbstkurs) zur staatlichen Fischerprüfung an. Die Kurse werden im Vereinsheim durchgeführt. Der Vorbereitungslehrgang ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

Der Vorbereitungslehrgang umfasst nach einem landeseinheitlichen Rahmenlehrplan folgende Sachgebiete:

  • Allgemeine Fischkunde (mind. 4 Std.)
  • Spezielle Fischkunde (mind. 4 Std.)
  • Gewässerökologie und Fischhege (mind. 8 Std.)
  • Gerätekunde, Fangtechnik und Behandlung und Verwertung von Fischen
    – Theoretische Ausbildung (mind. 3 Std.),
    – Praktische Ausbildung Fanggeräte und deren Gebrauch (mind. 4 Std.)
    – Behandlung gefangener Fische Versorgen und Verwerten (mind. 2 Std.)
  • Gesetzeskunde (mind. 5 Std.)

Die genaue Unterrichtsaufteilung entnehmen Sie bitte dem Beispiel vom Frühjahr 2023:  Termin- bzw. Lehrplan.

Die Höhe der Lehrgangsgebühr beträgt für Erwachsene: 200,00 € und für Jugendliche 130,00 €. Die Prüfungsgebühr beträgt einheitlich 40,00 €.

An einem Tag findet der Unterricht im Freien statt, bitte bringen Sie entsprechende Kleidung mit. Dieser Tag ist unser Praxistag, an mehreren Stationen erlernen alles Notwendige zu den Themen Fliegen-; Spinn-; Grund- und Posenfischen, sowie die Behandlung und Versorgung von Fischen. Sie werden eine Forelle schlachten und küchenfertig herrichten, den Fisch nehmen Sie am Abend mit nach Hause. Unkostenbeitrag von 7,00 €

Bitte erscheinen Sie pünktlich zu den Kursterminen, denn fehlende Stunden können nicht bestätigt werden.

Sie müssen den Lehrgang mindestens 32 Stunden mit den vorgeschriebenen Mindeststunden in den einzelnen Sachgebieten besucht haben, sonst werden Sie nicht zur Fischerprüfung zugelassen.

Am Ende des Lehrgangs erhalten Sie einen Teilnahmenachweis über die Anzahl der besuchten Unterrichtsstunden. Diesen Nachweis (mindestens 32 Stunden) benötigen Sie für die Zulassung zur Fischerprüfung.

Weder auf den Prüfungstermin noch auf die Prüfungsfragen hat der KFV Einfluss. Termin und Fragen werden vom Ministerium festgelegt und sind in ganz Baden-Württemberg einheitlich.

Da die Anzahl der Plätze auf 36 Teilnehmer begrenzt ist, werden Teilnehmer aus dem Raum Tübingen bevorzugt.

Während der Lehrgangstage werden Sie von uns zu günstigen Preisen bewirtet. Neben Getränken können Sie an allen Tagen belegte Brötchen und an den ganzen Kurstagen auch Kaffee und Kuchen kaufen. An den Samstagen und Sonntagen bieten wir Ihnen ein Mittagessen an, die Essensmarken können Sie am Freitagabend erwerben. Ich bitte Sie von dem Angebot regen Gebrauch zu machen, so ist auch gewährleistet, dass wir nach der Mittagspause pünktlich mit dem Kurs weitermachen können. In den vergangenen Jahren wurde unsere Küche in der Lehrgangsbewertung immer sehr gut bewertet.

Lehrgangsgebühren 2023:
Erwachsene200,00 €
Jugendliche und weitere Familienmitglieder130,00 €
Prüfungsgebühr40,00 €

Weitere Informationen, auch zum online-Kurs, den der KFV Tübingen mit Praxistagen unterstützt, finden Sie online auf der Seite des Landesfischereiverbandes.